{"id":3250,"date":"2024-12-19T17:22:49","date_gmt":"2024-12-19T15:22:49","guid":{"rendered":"https:\/\/thommen-law.ch\/?p=3250"},"modified":"2025-12-04T09:11:55","modified_gmt":"2025-12-04T07:11:55","slug":"contractual-measures-for-suppliers-in-the-event-of-a-gas-shortage-situation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/2024\/12\/19\/contractual-measures-for-suppliers-in-the-event-of-a-gas-shortage-situation\/","title":{"rendered":"The crux of the matter with medical certificates: Proof or pretense?"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"3250\" class=\"elementor elementor-3250 elementor-3249\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3d811700 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3d811700\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-31f40c53\" data-id=\"31f40c53\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-76f04ae4 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"76f04ae4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" id=\"anccc\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h4 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Published on 12 December 2024<\/h4>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3c797375 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"3c797375\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">The crux of the matter with medical certificates: Proof or pretense?<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-26577921 elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"26577921\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-5041a5d4\" data-id=\"5041a5d4\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-524d0865 elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"524d0865\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/thommen-law.ch\/wp-content\/uploads\/elementor\/thumbs\/Dottore-qyqs6vpmn1j25k3o1vp56ctnm7zmqrwlvfs7i8r5pc.jpg\" title=\"Doctors looking at patient&#8217;s diagnostic documentation in the hos\" alt=\"Doctors looking at patient&#039;s diagnostic documentation in the hospital&#039;s medical room, treating diseases from specialists and providing targeted treatment. 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Damit verhindert er eine K\u00fcndigung bzw. vereitelt diese, weil eine solche nichtig w\u00e4re. Den gleichen Vorgang sieht man auch nach einer g\u00fcltig, also vor der Krankheit und mithin vor Beginn der Sperrfist, ausgesprochenen K\u00fcndigung. Beiden F\u00e4llen ist gemeinsam, dass damit die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4lt- nisses verz\u00f6gert und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ausgel\u00f6st wird.<\/p><p>Arbeitnehmende k\u00f6nnen selbstverst\u00e4ndlich in der Tat berechtigt arbeitsunf\u00e4hig sein; das trifft meistens auch zu. In diesen F\u00e4llen ist es legitim, dass sie den gesetzlichen Schutz verdienen. E gibt jedoch oft umstrittene F\u00e4lle, bei denen die Frage des m\u00f6glichen Missbrauchs des K\u00fcndigungsschutzes im Raum steht.<\/p><p>Arbeitgeber und insbesondere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und HR-Verantwortliche finden in diesem Beitrag Antworten auf die h\u00e4ufigsten Fragen, womit sie zu mir als Unternehmensjurist immer wieder gelangen.<\/p><p>Der erste Teil befasst sich mit dem Arztzeugnis: Was ist ein Artzeugnis in rechtlicher Sicht, welche formelle und inhaltliche Anforderungen gelten und wann hat der Arbeitnehmer ein solches einzureichen. Der zweite Teil behandelt die Fragen, was der Arbeitgeber tun kann, wenn der Arbeitnehmer kein Arztzeugnis einreicht, wenn er Zweifel am Wahrheitsgehalt des vorgelegten Arztzeugnisses hat oder wenn das Arztzeugnis als gef\u00e4lscht erscheint. Der Leserlichkeit Willen wird hierin nur von der m\u00e4nnlichen Form Gebrauch gemacht.<\/p><p><strong>I. <\/strong><b>ARZTZEUGNIS<\/b><\/p><p><b>1.<\/b><b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><\/b><b>Was ist ein Arztzeugnis?<\/b><\/p><p>Ein Arztzeugnis ist eine Urkunde im zivil- und strafrechtlichen Sinn und mithin ein Beweismittel, worin der behandelnde Arzt den Grund (Krankheit oder Unfall), den Grad und die Dauer der Arbeitsunf\u00e4higkeit des Ar- beitnehmenden bescheinigt. Um der Beweispflicht zu gen\u00fcgen, muss es schriftlich sein. Ein Artzeugnis ist allerdings kein striktes Beweismittel, sondern es stellt lediglich eine Parteibehauptung dar, die widerlegt wer- den kann (mehr dazu in Ziffer II.2.2).<\/p><p>Auch im Ausland ausgestellte Arztzeugnisse (z.B. bei Grenzg\u00e4ngern, bei Arbeits- oder Ferienaufenthalten im Ausland) sind Urkunden im Sinne des Schweizer Rechts und haben daher grunds\u00e4tzlich dieselbe Beweiskraft wie in der Schweiz ausgestellte Dokumente. Sind sie in einer anderen als einer schweizerischen Landesspra- che verfasst, bed\u00fcrfen diese jedoch einer beglaubigten \u00dcbersetzung.<\/p><p><b><br \/>2.<\/b><b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><\/b><b>Formelle und inhaltliche Anforderungen am Arztzeugnis<\/b><\/p><p>Arztzeugnisse d\u00fcrfen ausschliesslich von \u00c4rzten, d.h. von Personen mit abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und einer effektiven Zulassung als Arzt ausgestellt werden. Darunter fallen Haus- und Fach\u00e4rzte (also auch Psychiater), nicht aber Psychologen oder Physiotherapeuten.<\/p><p>Weil ein Arztzeugnis eine Urkunde auch im strafrechtlichen Sinne ist, ist die Ausstellung eines falschen Arztzeugnisses strafbar. Der Aussteller eines solchen muss daher sicherstellen, dass er die attestierte Arbeitsunf\u00e4higkeit medizinisch belegen kann. Die Grundlage hierf\u00fcr ist eine fachkundige, pers\u00f6nliche Untersuchung des Patienten. Arztzeugnisse, die nicht auf einer pers\u00f6nlichen Konsultation, sondern z.B. auf einer telefonischen Schilderung des Arbeitnehmenden basieren, gelten zwar immer noch als Beweismittel, haben aber in einem Gerichtsprozess nur eine eingeschr\u00e4nkte Beweiskraft.<\/p><p>Dies vorausgeschickt, muss ein Arztzeugnis mindestens folgende Angaben und Elemente enthalten:<\/p><ul><li>Personalien der arbeitsunf\u00e4higen Person<\/li><li>Anfangsdatum der Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/li><li>Grad der Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/li><li>Enddatum oder voraussichtliche Dauer der Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/li><li>Datum der Ausstellung<\/li><li>Stempel und eigenh\u00e4ndige Unterschrift des behandelnden Arztes<\/li><\/ul><p>Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte im Arztzeugnis von Teilzeit-Arbeitnehmenden, die nur teilweise arbeitsunf\u00e4hig sind, erw\u00e4hnt werden, ob sich die attestierte Arbeitsunf\u00e4higkeit von z.B. 50% auf das Arbeitspensum von 50% des Arbeitnehmenden bezieht oder ob damit 50% von einem Vollpensum von 100% gemeint sind. Des Weiteren sollte darin aufgef\u00fchrt werden, ob es sich um eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunf\u00e4higkeit handelt.<\/p><p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a><\/p><p><b><br \/>3.<\/b><b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><\/b><b>Wer muss wann ein Arztzeugnis einreichen?<\/b><\/p><p>Aus dem Grundsatz von Art. 8 ZGB, wonach wer von einer behaupteten Tatsache Rechte ableitet, hat deren Vorhandensein zu beweisen, hat der Arbeitnehmer ein Arztzeugnis einzureichen.<\/p><p>Das Gesetz regelt nicht, ab wann er dem Arbeitgeber ein solches vorlegen muss. Der Arbeitgeber ist daher grunds\u00e4tzlich berechtigt, ein Arztzeugnis ab dem ersten Tag der Arbeitsunf\u00e4higkeit zu verlangen. In der Regel wird dies jedoch meist entweder in Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen oder Individualarbeitsvertrag geregelt. \u00dcblicherweise wird ein Arztzeugnis zwischen dem dritten und vierten Tag der Arbeitsunf\u00e4higkeit verlangt.<\/p><p><strong>II. FEHLEN EINES ARZTZEUGNISSES UND ZWEIFEL AM WAHRHEITSGEHALT: WAS TUN?<\/strong><\/p><p><b>1.<\/b><b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><\/b><b>Vorgehen, wenn der Arbeitnehmende kein Arztzeugnis einreicht<\/b><\/p><p>Reicht der Arbeitnehmende trotz vertraglicher Regelung oder Aufforderung des Arbeitgebers <i>wissentlich und willentlich<\/i><i> <\/i>kein Arztzeugnis ein, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden (schriftlich) abmahnen und das Arztzeugnis einfordern. Weigert sich der Arbeitnehmende dennoch ein solches einzureichen, sind die Meinungen uneinheitlich, wie der Arbeitgeber dagegen vorgehen kann.<\/p><p>Gest\u00fctzt auf Art. 8 ZGB und der Arbeitspflicht gem\u00e4ss Art. 321 OR vertrete ich hierbei einen dezidierten Ansatz: Erstens k\u00f6nnen die Lohnzahlungen sp\u00e4testens ab dem Tag, an welchem der Arbeitnehmende das Arztzeugnis h\u00e4tte einreichen m\u00fcssen, eingestellt werden. Zweitens ist der Arbeitnehmende unter K\u00fcndigungsan- drohung schriftlich aufzufordern, die Arbeit umgehend wieder aufzunehmen. Begr\u00fcndet ist dies mit der Tatsa- che, dass der Arbeitnehmende infolge der Nichteinreichung eines Arztzeugnisses als arbeitsf\u00e4hig gilt und seine Absenz somit ein unberechtigtes Fernbleiben von seiner Arbeit ist.<\/p><p><b>2.<\/b><b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><\/b><b>Vorgehen bei Zweifeln am Arztzeugnis<\/b><\/p><p><b>2.1<\/b><b> <\/b><b>M\u00f6gliche Gr\u00fcnde f\u00fcr Zweifel<br \/><\/b><\/p><p>Zweifel am vorgelegten Arztzeugnis k\u00f6nnen aus verschiedenen Gr\u00fcnden entstehen: Es kann inhaltlich unvollst\u00e4ndig, unklar oder unleserlich sein. Es kann auch zu sp\u00e4t vorgelegt oder r\u00fcckwirkend ausgestellt worden sein. Zweifel k\u00f6nnen auch entstehen, wenn mehrere Arztzeugnisse von verschiedenen \u00c4rzten vorliegen, wenn ein Arztzeugnis ohne Konsultation oder lediglich auf die Schilderungen des Arbeitnehmenden ausgestellt wurde. Schliesslich kann auch der Zeitpunkt der Arbeitsunf\u00e4higkeit z.B. stets vor oder nach dem Wochenende und\/oder Feiertagen Zweifel am Wahrheitsgehalt von Arztzeugnissen aufkommen lassen.<\/p><p><b><br \/>2.2<\/b><b> <\/b><b>M\u00f6glichkeiten des Arbeitgebers, die Arbeitsunf\u00e4higkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen<\/b><\/p><p>Der Handlungsspielraum des Arbeitgebers ist bei Zweifeln am Arztzeugnis aufgrund des Arztgeheimnisses eng: Der Arzt darf weder die Diagnose offenlegen noch sonstige Ausk\u00fcnfte dazu erteilen. Der Arbeitgeber steht dennoch nicht hilf- und machtlos da und er kann bei Zweifeln am Artzeugnis<\/p><ul><li>mit dem Einverst\u00e4ndnis des Arbeitnehmenden ein ausf\u00fchrliches Arztzeugnis verlangen. Darin k\u00f6nnen z.B. Angaben zur Arbeitsplatzbezogenheit der Arbeitsunf\u00e4higkeit und die Restarbeitsf\u00e4higkeit gemacht werden. Dabei sind der Arbeitsplatz, die Hauptaufgaben des Arbeitnehmers sowie die Besonderheiten und Anforderungen des Arbeitsplatzes zu beschreiben sowie die Arbeitszeigen anzugeben.<\/li><li>auf eigene Kosten eine vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung durch einen vom ihm bezeichneten Arzt anordnen. Das Recht hierzu leitet sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ab. Es empfiehlt sich dennoch, eine solche Regelung explizit in den Anstellungsbedingungen oder im Personalreglement aufzunehmen. Damit werden Diskussionen von vornherein ausgeschlossen.<p>Gegenstand der vertrauens\u00e4rztlichen Untersuchung ist lediglich die \u00dcberpr\u00fcfung der attestierten Arbeitsunf\u00e4higkeit bzw. die Best\u00e4tigung oder die Nicht-Best\u00e4tigung des vorgelegten Arztzeugnisses. Der Vertrauensarzt ist n\u00e4mlich wie der den Arbeitnehmer behandelnde Arzt am Arztgeheimnis gebunden. Er darf daher die Diagnose nicht offenlegen. Um dem Vertrauensarzt zu erm\u00f6glichen, die Begr\u00fcndetheit der attestierten Arbeitsunf\u00e4higkeit zu beurteilen, muss der Arbeitnehmende seinen behandelnden Arzt gegen\u00fcber dem Vertrauensarzt vom Arztgeheimnis entbinden. Er soll ihn erm\u00e4chtigen, dem Vertrauensarzt alle zur \u00dcberpr\u00fcfung der Arbeitsunf\u00e4higkeit sachdienlichen Informationen zu erteilen und Patientendaten bzw. eine Kopie davon auszuh\u00e4ndigen. Eine solche Arztgeheimnisentbindungserkl\u00e4rung sollte der Arbeitgeber verfassen und dem Aufgebot zur vertrauens\u00e4rztlichen Untersuchung mit der Aufforderung zur Unterzeichnung beigelegt werden.<\/p><p>Im Aufgebot zur vertrauens\u00e4rztlichen Untersuchung sind nach meinem Daf\u00fcrhalten explizit die Konsequenzen (insb. die Entkr\u00e4ftung des Artzeugnisses und Annahme der Arbeitsf\u00e4higkeit und Einstellung der Lohnzahlung) aufzuf\u00fchren im Falle, da der Arbeitnehmende die Untersuchung verweigern w\u00fcrde. Gegebenenfalls kann sogar eine Verwarnung mit K\u00fcndigungsandrohung angezeigt sein.<\/p><p>Best\u00e4tigt der Vertrauensarzt das vom Arbeitnehmenden vorgelegte Arztzeugnis, wird es \u00e4usserst schwierig, die Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmenden zu widerlegen. Kommt jedoch der Vertrauensarzt zu einem anderen Schluss als der den Arbeitnehmenden behandelnden Arzt, kann der Arbeitgeber auf die vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung abstellen und, wie in Ziffer II.1 erl\u00e4utert, die Lohnzahlung einstellen und den Arbeitnehmenden zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern.<\/p><\/li><\/ul><p><b><br \/>2.3<\/b><b> <\/b><b>Was gilt, wenn der Arbeitnehmer die vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung verweigert oder vereitelt?<\/b><\/p><p>Selbst wenn die Anordnung einer vertrauens\u00e4rztlichen Untersuchung vertraglich z.B. in den Anstellungsbedingungen oder im Personalreglement geregelt ist, kann sie nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber die Konsequenzen daf\u00fcr zu tragen hat.<\/p><p>Wenn der Arbeitnehmende eine vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung verweigert oder gar vereitelt (z.B. indem er seinen behandelnden Arzt gegen\u00fcber dem Vertrauensarzt nicht vom Arztgeheimnis entbindet), hat die Konsequenzen seines Handelns oder Unterlassens zu tragen: Erstens ist das vorgelegte Arztzeugnis entkr\u00e4ftet (bei mehreren Arztzeugnissen je nachdem bereits das erste) und der Arbeitnehmende gilt somit als arbeitsf\u00e4hig. Zweitens die vor\u00fcbergehende Einstellung der Lohnzahlung und drittens, allenfalls eine fristlose K\u00fcndigung, wenn er vorg\u00e4ngig einschl\u00e4gig verwarnt wurde.<\/p><p><b><br \/>3.<\/b><b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><\/b><b>Vorgehen bei Gef\u00e4lligkeitszeugnissen und gef\u00e4lschten Arztzeugnissen<\/b><\/p><p>Wie in Ziffer I.1 dargelegt ist ein Arztzeugnis eine Urkunde im zivil- und strafrechtlichen Sinn. Werden darin falsche oder unrichtige Tatsachen beurkundet oder wird ein Arztzeugnis gef\u00e4lscht oder verf\u00e4lscht, stellt dies eine Urkundenf\u00e4lschung im Sinne von Art. 251 StGB dar. Eine solche kann f\u00fcr den ausstellenden Arzt standes- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und f\u00fcr den Arbeitnehmenden ebenfalls strafrechtliche sowie arbeitsrechtliche.<\/p><p><b><br \/>3.1<\/b><b> <\/b><b>Vorgehen bei Gef\u00e4lligkeitszeugnissen<\/b><\/p><p>Ein Gef\u00e4lligkeitszeugnis ist eine Falschbeurkundung, in dem trotz Kenntnis der Arbeitsf\u00e4higkeit eine Arbeitsunf\u00e4higkeit attestiert wird. Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen eines Gef\u00e4lligkeitszeugnisses k\u00f6nnen beispielsweise das unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sp\u00e4te Aufsuchen eines Arztes sein oder das wiederholte Einreichen von Arztzeugnissen von jeweils unterschiedlichen \u00c4rzten. In der Praxis d\u00fcrfte der Nachweis eines Gef\u00e4lligkeitszeugnisses allerdings sehr schwierig sein. Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden zu einer vertrauens\u00e4rztlichen Untersuchung schicken (siehe hierzu Ziffer II.2.2).<\/p><p><b><br \/>3.2<\/b><b> <\/b><b>Vorgehen bei gef\u00e4lschten Arztzeugnissen<\/b><\/p><p>Ein gef\u00e4lschtes Arztzeugnis ist umgangssprachlich ein Fake: Nichts oder nicht alles, was darinsteht, ist wahr. Es handelt sich wie beim Gef\u00e4lligkeitszeugnis um eine Urkundenf\u00e4lschung im Sinne von Art. 251 StGB.<\/p><p>Bestehen Zweifel \u00fcber die Echtheit des Arztzeugnisses gen\u00fcgt meist eine R\u00fcckfrage beim (angeblich) unterzeichnenden bzw. ausstellenden Arzt. Die einzige Frage, die er beantworten muss, ist, ob er das fragliche Arztzeugnis ausgestellt hat bzw. ob er dessen Inhalt best\u00e4tigen kann.<\/p><p>Erweist sich das Arztzeugnis als (i.d.R. vom Arbeitnehmenden) ge- oder verf\u00e4lscht, ist eine fristlose K\u00fcndigung und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige wegen Urkundenf\u00e4lschung ins Auge zu fassen. Eine Strafanzeige ist nach meinem Daf\u00fcrhalten umso angebrachter, als der Arbeitnehmende eine besondere Vertrauens- oder Leitungsfunktion innehat (z.B. bei Buchhaltern, Unterzeichnungsberechtigten u.\u00c4.).<\/p><p>***<\/p><p>Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4d5240d elementor-section-stretched elementor-section-full_width elementor-section-content-middle elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"4d5240d\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;stretch_section&quot;:&quot;section-stretched&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-66fe454\" data-id=\"66fe454\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cf51adc elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cf51adc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<pre>\u00a9 Thommen Law &amp; Risk Management GmbH | <a href=\"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/impressum\/\">Impressum<\/a> | <a href=\"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/privacy-policy\/\">Privacy policy<\/a><\/pre>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Presumably every line manager or HR manager is familiar with it and has been annoyed by it: as soon as a dismissal is imminent or tensions arise in an employment relationship, the employee calls in sick. This prevents or thwarts a dismissal because it would be null and void. The same process can also be seen after a valid dismissal, i.e. before the illness and therefore before the start of the suspension period. What both cases have in common is that this delays the termination of the employment relationship and triggers the employer&#8217;s obligation to continue paying wages.<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":3247,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-3250","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3250","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3250"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3250\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3426,"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3250\/revisions\/3426"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3247"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3250"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3250"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/thommen-law.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3250"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}